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Gewerbeanmeldung Steuern

  • tuelay-r
  • 5. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung bei einer Selbstständigkeit


Der Schritt in die Selbstständigkeit ist aufregend, erfordert aber auch einige bürokratische Schritte. Einer der ersten und wichtigsten ist die Gewerbeanmeldung sowie die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. In diesem Beitrag erfährst du, wie du vorgehst und worauf du achten musst.


1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Bevor du offiziell als Selbstständiger tätig sein kannst, musst du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In vielen Städten und Gemeinden kannst du dies mittlerweile auch online erledigen. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Standort, bewegen sich jedoch meist zwischen 20 und 60 Euro. Nach der Anmeldung erhältst du eine Gewerbeanmeldebescheinigung, die du für weitere bürokratische Schritte benötigst.


2. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du in der Regel automatisch eine Aufforderung vom Finanzamt, eine steuerliche Erfassung einzureichen. Dies geschieht über den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du einfach online über das ELSTER-Portal ausfüllen kannst.

In diesem Fragebogen gibst du unter anderem an:

  • Deine geplanten Einnahmen und Ausgaben

  • Ob du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen möchtest (dazu später mehr)

  • Welche Art der Gewinnermittlung du nutzt (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung)

Nach der Bearbeitung durch das Finanzamt erhältst du eine Steuernummer, die du für Rechnungen und steuerliche Angelegenheiten benötigst.


3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Solltest du auch europaweit tätig sein, benötigst du zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Sie ist besonders wichtig, wenn du mit Unternehmen in anderen EU-Ländern geschäftlich tätig wirst und innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen erbringst.


4. Die Kleinunternehmerregelung – Ja oder Nein?

Ein wichtiger Punkt bei der steuerlichen Erfassung ist die Entscheidung, ob du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen möchtest. Diese Regelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 Euro und im darauffolgenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Du musst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen

  • Weniger bürokratischer Aufwand, da keine Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich sind

Nachteile:

  • Du kannst keine Vorsteuer aus Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen

  • Manche Geschäftskunden bevorzugen Unternehmen mit Umsatzsteuer-Ausweis

Die Wahl der Kleinunternehmerregelung sollte also gut überlegt sein – insbesondere, wenn du planst, in Zukunft höhere Umsätze zu erzielen.


Fazit

Die Anmeldung eines Gewerbes und die steuerliche Erfassung sind wichtige erste Schritte in die Selbstständigkeit. Dank der Digitalisierung lassen sich diese Prozesse größtenteils online abwickeln. Besonders wichtig ist die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung, da sie Einfluss auf deine Steuerpflichten hat. Mit der richtigen Vorbereitung kannst du jedoch entspannt in dein Business starten!

Hast du weitere Fragen oder Erfahrungen mit der Gewerbeanmeldung gemacht? Teile sie gerne in den Kommentaren!

 
 
 

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